100 Jahre Satzung des Ruder-Club Rastatt
UNIFORMEN UND STRAFEN FÜR VEREINSMITGLIEDER
Militärische Disziplin gehörte zum Clubleben

Rastatt(rw). Vor 100 Jahren war alles anders. Dieses gerade, was das Vereinsleben betrifft. Dazu ist ein wertvoller Fund die erste gedruckte Satzung des Ruder-Club Rastatt 1898 e.V.(RCR), welche die Voraussetzung für die Eintragung ins Vereinsregister im damaligen Kaiserreich war.
Das 20-seitige Bändchen mit der Schlangenmusteraußenfläche in Hellblau wurde von der Rastatter Buchdruckerei Hilbert gefertigt. Bereits 1902 existierte für den Rastatter Wassersportclub, damals im alten Festungsschlachthaus an der Augustastraße, ein Ruderordnung. Gerade, was Strafen betrifft, war man da noch härter als 1907.
Wurde da ein Kleidungsstück nicht gekennzeichnet, 10 Pfennig Strafe; befolgte jemand die Anordnungen des Steuermanns nicht, 20 Pfennig Strafe; war Nachlässigkeit festgestellt worden, eine Mark. Bei extremen Verstößen mussten bis zu fünf Mark berappt werden. Viel Geld bei der damaligen Kaufkraft.
Da war man dann unter dem Auge des staatlichen Notariats ab 1906/07 realistischer. Immerhin hatten vor 100 Jahren Aktive fünf Mark Aufnahmegebühr zahlen. Dafür stand ihnen ein kleiner Bootspark zur Verfügung und ein Bootsdiener in Uniform.
Der sah nach dem Rechten und sorgte für die Ordnung am Steg an der Murg sowie im ehemaligen Festungsschlachthaus an der Augustastraße.
Der Jahresbeitrag 1907 betrug beim RCR stattliche 24 Mark, wobei monatlich ein Kassier persönlich den Betrag gegen Quittung einzog. Dazu musste man als Mitglied einen Ruder- und Paradeanzug besitzen. Zur Sportkleidung gehörten neben einer speziellen Mütze, „eine dunkelblaue Trikot-Kniehose mit langen schwarzen Stümpfen.“ Und: „Ein weißer wollener Sweater dient nach dem Aussteigen als Schutz vor Erkältung.“
Selbstverständlich war der Uniformzwang im Rastatter Verein vor 100 Jahren, „Der Paradeanzug“. Eine blaue Parademütze, ein dunkelblauer Blazer mit „gelben Ankerknöpfen“ und eine lange, weiße Flanellhose waren Vorschrift, wenn man 1907 am Rastatter Vereinsleben teilnehmen wollte.
Allerdings, bei Disziplinverstößen gab es kein Pardon. Eine „Strafordnung“ gehörte, wie schon bei den Regelungen 1902 zum Vereinsleben. Wer sich dieser nicht beugte, musste sich der „Ausweisung aus dem Club“ gegenwärtigen.
Wie haben sich doch die Zeiten geändert, gerade beim RCR mit fast 600 Mitgliedern im Regatta- und Freizeitsport. Was würde man da sagen, sollte man auch die vierte Strophe des Clublieds von 1902 mit den Zeilen singen müssen: „Wir sind ein Volk von Brüdern/ und rufen stolz mit Kern: Treu bis zum Tod der Flagge/ Gelb, weiß mitrotem Stern.“
Bild: Streng waren die Sitten vor 100 Jahren, welche der ersten gedruckten Satzung des Ruder-Club-Rastatt zu entnehmen waren. Hier ein Bild um 1900 von Aktiven und einem Steuermann (rechts) in vorgeschriebener Kleidung.
Foto: Wollenschneider